Liebe BTSV´ler, liebe Sporttaucher und Sporttaucherinnen,

Heute erreicht uns die Bitte der Wasserschutzpolizei Überlingen, die Taucher über die Regeln zum Tauchen im Bodensee zu informieren. Wir kommen der Bitte gerne nach, denn es scheint, dass immer noch Klärungsbedarf besteht…. Wir möchten auch gerne darauf hinweisen, dass die von Herrn Zengerle genannte Regeln auch für das Tauchen in allen anderen Gewässern in Baden und über die Landesgrenzen hinaus gelten!

Bitte nehmt es ernst! Es liegt an uns allen selbst, was im kommenden Jahr möglich werden könnte.

Viele Grüße,
Eure Hannelore

 

Mail der Wasserschutzpolizei Überlingen:

 

Sehr geehrte Frau Brandt,

da uns mit den derzeit gültigen neuen Corona-Vorschriften wieder vermehrt Anfragen von Sporttauchern erreichen, ob das Tauchen noch erlaubt sei folgende Klarstellungen.

Nachttauchgänge zwischen 20.00 – 05.00 Uhr sind derzeit nicht erlaubt.

In der Zeit zwischen 05.00 – 20.00 Uhr gelten für das Sporttauchen die gleichen Regelungen wie für Sport im Freien. Anbei ein Auszug der derzeit gültigen Regelung dazu:

„Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie diese Information in Ihrem Bereich entsprechend steuern könnten.
Bei entsprechenden Änderungen/Verschärfungen der CoronaVO können sich selbstverständlich auch für den Tauchbereich Änderungen ergeben.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Beste Grüße aus Überlingen.

Markus Zengerle
Leiter
Wasserschutzpolizeistation Überlingen
Seepromenade 23, 88662 Überlingen

Tel.: +49 (0) 7551-94959-100
Fax: +49 (0) 7551-94959-109
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