Die Gemeinde Forst hat aufgrund von versicherungstechnischen und rechtlichen Unklarheiten die Nutzungsverordnung und Badebetriebsordnung in diesem Jahr überarbeitet. Diese Überarbeitung ist seit Ende Mai in Kraft. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Öffnungszeiten für die Badegäste und haben keine direkte Auswirkung auf die Tauchregelung.

In diesen neuen Verordnung ist ganz klar geregelt, dass „das Tauchen mit Atemgeräten, Taucheranzug, Maske und Flossen (Sporttauchen) nicht gestattet ist.“

Ausgenommen vom generellen Tauchverbot ist die Vereinbarung, die die Gemeinde Forst mit dem BTSV geschlossen hat: Die Vereine und deren Unterstützern aus anderen Vereinen, die an den Wochenenden Rettungsdienst stellen, dürfen tauchen. Der Tauchbetrieb darf allerdings nur in einem Umfang stattfinden, der mit den schutzwürdigen anderen Belangen zu vereinbaren ist. Das heißt, Tauchgänge im Naturschutzgebiet und das Befahren des Geländes mit dem Auto ist verboten.

Um hier keine Probleme mit der Gemeinde zu bekommen und auch um unnötige Rückfragen zu vermeiden, bitten wir darum, diese Bestimmungen einzuhalten. Für Mitglieder von Vereinen, die keinen Rettungsdienst stellen, besteht Tauchverbot. Bitte daher auch keine Gäste von fremden Vereinen mitnehmen.

Gerne nehmen wir weitere Vereine in unseren Rettungsdienstplan mit auf. Damit erhaltet ihr auch die Erlaubnis, im Heidesee tauchen zu gehen. In diesem Fall könnt ihr euch gerne unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden.